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Kopfsteinpflasterung aus der Zeit um 1800. Bedeckt heute noch ca. 45 % der Fahrgasse (vormals Vordergasse). Der Belag bildet mittig einen leichten Buckel aus, fällt zu beiden Seiten in eine Rinne ab, um zu den Bebauungsfluchten hin wieder anzusteigen. Gut erhaltenes, überaus seltenes Beispiel des Tief- und Straßenbaus am Übergang zum industriellen Zeitalter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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