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Sandsteinerne, vierkantige Pfosten des zweiteiligen, aus der Fluchtlinie des Wohnhauses leicht zurückgesetzten Hoftores. Die mit Inschrift „L 1741“ versehene Mannpforte einen flach gewölbten, profilierten Sturz und darauf seitlich gesetzte Kugeln aufweisend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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