Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Über markantem Sockel zweigeschossig errichtetes, durchgehend verputztes Doppelhaus mit betontem Schwellenbereich und Satteldach. Rückseitig erschlossene Wohnhäuser zweier Hofanlagen. Am die Untergasse tangierenden Haus Nr. 2 eine in originaler Disposition befindliche, achsenbezogene, auch doppelte Durchfensterung; bei Haus Nr. 3 unregelmäßig in Erscheinung tretende und modernisierte Öffnungen. Wohl aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts stammende Fachwerkbauten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |