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Aus hakenförmig angeordneten Bauten bestehende Hofanlage. Das vermutlich in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts errichtete, verputzte und sattelbedachte Fachwerkwohnhaus zweigeschossig, mit dem Giebel zur Straße blickend und hofseitig erschlossen. Leichter Geschossüberstand; Rähm und Schwelle verbrettert. Unruhige, jedoch in originaler Disposition befindliche Durchfensterung. Die großvolumig den Hofraum rückseitig beschließende Scheune weitgehend in Fachwerk erhalten. Die Hofanlage ursprünglich wohl einer älteren Dorfstruktur angehörend (siehe Lage und Abgeschlossenheit zur Fahrgasse hin).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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