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In Traufenstellung über einem vor allem im nördlichen Bereich markant in Erscheinung tretenden Keller zweigeschossig stehendes, über den Hofraum erschlossenes Wohnhaus mit Satteldach. Verputzter bzw. verkleideter Fachwerkbau mit traufseitig leichtem Geschossüberstand. Vermutlich um 1700 entstanden. Steht am Ende des befahrbaren Gassenabschnittes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |