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Giebelständig über deutlich auftretendem Kellersockel stehendes, zweigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach. Über der seitlichen Erschließungsachse ein Zwerchhaus. Das Fachwerk am verputzten Erdgeschoss teilweise massiv erneuert; das Obergeschoss unter Verkleidung. Dürfte aufgrund des leichten Geschossüberstandes und der Proportionen um 1700 entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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