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Wohl in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts erbautes, giebelständiges und zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach. Wohnhaus einer stattlichen Hofanlage. Das Fachwerk durchgehend unter Verputz. Die Giebelseite zweiachsig durchfenstert; an der östlichen Erschließungsseite unregelmäßig gesetzte, vermutlich jedoch in originaler Disposition befindliche Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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