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Von der Straße abgerückter, langgestreckter und traufständiger Bau von zwei Geschossen mit einseitig abgewalmtem Satteldach. Die Fassaden verputzt, das nördliche Giebelfeld verschiefert. Mehrfach umgebautes Wohnhaus, wohl zusammen mit den mittlerweile abgebrochenen Nebengebäuden (Scheune, Ställe) kurz nach 1648 erbaut. Es wird vermutet, dass dieser Hof in Nachfolge eines der für Weißkirchen überlieferten Herrenhöfe steht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |