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An der Hauptdurchgangsstraße, neben der Brücke über den Urselbach liegende Hofanlage mit freistehendem Wohnhaus und hufeisenfömig angeordneten Wirtschaftsbauten (Scheunen, Nebengebäude). Der nördliche Teil des Hofgeländes ursprünglich unbebaut. Das stattliche, zweigeschossige Wohnhaus mit fünfachsig angelegter Front (der zentrale Eingang an die Rückseite verlegt) und Krüppelwalmdach zwischen 1835 und 1842 (siehe Tafel im Keller) erbaut. Die Hofbebauung ebenfalls 19. Jahrhundert. War Wohn- und gleichzeitig Amtssitz von Caspar Herr, Schultheiß von 1835-48, und Jakob Herr, Bürgermeister von 1883-98.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Grenzstein |
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