Hiroshimastraße 1, Wasserturm
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Hochtaunuskreis
Oberursel
Weisskirchen
  • Hiroshimastraße 1
Wasserturm
Flur: 20
Flurstück: 2195/14

Der Turm ist Teil der Werkanlage der Firma „Georg Schütz GmbH, Erste Süddeutsche Ceresinfabrik“. Herstellung von Wachsen verschiedener Art und Zweckbestimmung für die weiterverarbeitende Industrie. Der Betrieb 1891 von Georg Schütz in Frankfurt am Main gegründet, 1913 nach Weißkirchen verlegt; seit 1949/50 hier ansässig auch die Verwaltung. Der rund 35 m hohe Wasserturm 1942 anstelle eines bei einem Werkbrand 1941 zerstörten hölzernen Turmes aus Stahlbeton in Gleitbauweise errichtet. Anlässlich einer späteren Überholung farblich angelegt durch die Firma Hembus, Kronberg. Das Wasser wird zum einen für die mit Wasserdampf vorgenommene Verflüssigung der Rohwachse benötigt und dient zum anderen als Kühlwasser zur Verfestigung der in mehreren Arbeitsgängen hergestellten Wachse. Das Wasser aus dem ehemaligen „Niederurseler Wasserwerk“ in der Stierstädter Gemarkung und aus einem ca. 60 m tiefen Brunnen auf dem Werksgelände gewonnen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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