Urselbachstraße, Krämer-Kreuz
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Hochtaunuskreis
Oberursel
Weisskirchen
  • Urselbachstraße
Krämer-Kreuz
Flur: 4
Flurstück: 3300/1

1729 aufgestelltes Wegekreuz, die Inschrift am Kreuzstamm 1730 nachgetragen. Inschrift an der Vorderseite des Altartisches: „O IHR ALLE DIE DEN WEG FVR VBER GEHET MERCKET DOCH VND SEHET OB AVCH EIN SCHMERZ SEI WIE MEIN SCHMERZ (TEORVM I CAP VI) ALSO HAT GOTT DIE WELTGELIEBET DASZ ER SEINEN EINIGEN SOHN GEGEBEN DASZ EIN IEG’LICHER DER AN IHN GLAVBET (VND SICH) DAS EWIGE LEBEN (APGIBT ?). Linke Seite des Altartisches: „DIETRICH KREMER VND SEINE HAVS(F)RAV SVSANNA VND (I) RE TOCHTER ANNA VRSVLA LAS(SEN) AV (F)RICHTEN GOTT ZV EHREN VND IHREM SOHN ZVM GEDAECHTENVS“. Fortsetzung an der rechten Seite des Altartisches: „WELCHER IM JAHR 1729 DEN 2 TAG IVNI IST ENTSLAFEN IN HANNHOFFEN LIGT BEGRABEN IACOB KREMER DIE ... MANN SAGEN EIN STRVMBWEBER GESELL. ER WAR SEIN ALTER 27 IAHR“. An der Vorderseite des Kreuzstammes: „1730 DEN 22 MERZ IST DITERICH KREMER BAVHERR DIS CREUTZ IN GOTT ENTSCHLAFFEN“.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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