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Auf dreiseitig von Straßenläufen begrenztem Grundstück errichtete Hofanlage, bestehend aus dem wohl im frühen 18. Jahrhundert erbauten, giebelständigen, zweigeschossigen Wohnhaus mit hofseitig freigelegtem Fachwerk (schlichtes Gefüge, profilierte Schwelle), einem Anbau von 1884 (anstelle des Stalls) mit Saal im Obergeschoss und der an die Erlengasse grenzenden, stattlichen Scheune. Das Wohnhaus seit 1884 Wirtschaft „Zur Linde“; die Scheune umgebaut zum Restaurant. Im Hofraum eine ca. 800 Jahre alte Stufenlinde mit ausladendem, bizarren Wuchs (Naturdenkmal). Gerichtslinde, stand früher vermutlich auf Gemeindegrund. Die in Teilen vorhandene Einfriedungsmauer an der Südseite für Wohnhauseingang unterbrochen, an der Ostseite ein Einfahrtstor, flankiert von Sandsteinpfosten mit barocker Abdeckung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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