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Vermutlich im 17. Jahrhundert weit zurückversetzt am Rand des alten Ortskerns erbautes Wohnhaus einer Hofreite. Über Hochkeller zweigeschossig stehender, traufständig zum Hofraum blickender, verputzter Fachwerkbau mit Geschossüberstand und Satteldach. Die Fenster des Obergeschosses weitgehend unverändert in originaler Disposition; diejenigen des Erdgeschosses im 19. Jahrhundert vergrößert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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