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Giebelständig am verengten Straßenraum über markantem Kellersockel stehendes, zweigeschossiges, zweizoniges Wohnhaus mit umlaufendem Geschossüberstand und Satteldach. Die Fassaden durchgehend verputzt, das Giebelfeld verbrettert. Das Fachwerk anlässlich der Renovierung 1985/86 vorüber-gehend freigelegt. Am Erdgeschoss konstruktives, mit wandhohen Streben ausgesteiftes Gefüge; am Obergeschoss hingegen weit ausgreifende Wilde Männer mit geschnitzten Kopfhölzern; die Front durch Brüstungsschmuck (Kombination von Raute und Andreaskreuz) hervorgehoben. Wohl in der Zeit um 1700 errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |