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Giebelständig an einer der Stichstraßen (Hofgasse) stehendes, zweigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach. Das giebelseitig ein Doppelfenster mit Schwibbögen aufweisende Erdgeschoss gemauert und verputzt; die Süd- und Westfassaden verschiefert. Am giebelseitigen Obergeschoss und im Giebelfeld jedoch symmetrisch ausgelegtes Sichtfachwerk: die geschnitzten Eckständer und der Bundpfosten mit 3/4-hohen Streben und Kopfhölzern ausgesteift; im Brüstungsgefach des Giebelfeldes und der Giebelspitze Schmuckformen wie Negativraute und geschweifte, teils auch genaste Fußhölzer. Laut Inschrift 1742 erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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