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Traufständig, zweiteilig über hoher Sockelzone errichtetes Gebäude, ursprünglich Teil einer an den alten Kirchhof angrenzenden Hofanlage mit großvolumiger Scheune (abgetragen). Das mit dem Giebel nach Süden blickende, zweigeschossige Wohnhaus mit leichten Geschossüberständen und Satteldach soll 1770 erbaut worden sein. Sein Gefüge bei Instandsetzungen am gassenseitigen Erdgeschoss ausgemauert; hof- wie giebelseitig durch Einzug neuer Balken und Auswechslung von Hölzern ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |