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Giebelständiges, mit der einen Traufseite an die Mittelgasse stossendes, zweigeschossiges Wohnhaus mit leichten Geschossüberständen und Satteldach. Hoher, schmaler Fachwerkbau über massivem Sockel. Die Giebelseite axial durchfenstert, traufseitig jedoch mit sporadisch auftretenden Öffnungen unterschiedlicher Größe. Vermutlich im 17. Jahrhundert errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |