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Dicht an die Grenzen seines über eine Stichstraße erschlossenen Grundstücks gesetztes, kleinvolumiges Wohnhaus vermutlich des 17. Jahrhunderts. Zweizoniger, zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau mit leichtem Geschossüberstand an der östlichen Traufseite und Satteldach. An der Südseite später (wohl massiv) angefügt ein Erweiterungsbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |