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Im rückwärtigen Bereich eines an die Mittelgasse und den alten Kirchhof grenzenden Grundstücks freistehend errichtetes, aufgeteiltes Wohnhaus. Zweigeschossiger Fachwerkbau mit Satteldach wohl des 17. Jahrhunderts. Die Fassaden unter Verputzt, im hinteren Teil Reste von Zahnschnittfries sichtbar. Unruhige und unterschiedlich dimensionierte Durchfensterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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