Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Winkelförmig um einen kleinen Hofraum erstelltes Anwesen, bestehend aus einem zur Straße giebelständig ausgerichteten, über dem massiven Hochkeller eingeschossig stehenden Teil und einem traufständig zweigeschossigen, den über Treppe erschlossenen Eingang aufnehmenden Anbau, dessen Satteldach sich, auch aufgrund der Hanglage, leicht über dasjenige des Vorderhauses erhebt. Das Fachwerk teilweise verputzt, im straßenseitigen Giebelfeld und am Anbau freigelegt. Im Mauerwerk des Hochkellers ein Ofenfußstein aus Sandstein aus dem Jahr 1470 verbaut. Stammt ursprünglich wohl aus der Burg Hattstein. Ehemaliges Nagelschmiedehäuschen des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |