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Giebelständig über massivem Unterbau in verputztem Fachwerk eingeschossig erstelltes Wohnhaus mit Satteldach. Die Hauptfassade zweiachsig mit Giebelfenster. An der dem kleinen Hofraum zugewandten Traufseite die Eingänge zum Erd- bzw. Werkstattgeschoss und zum Wohnbereich. Rückwärtig stehend ein moderner Ersatzbau. Das Anwesen entstand im Zuge des unter Bassenheimer Herrschaft im 18. Jahrhundert eingeführten Nagelschmiedehandwerks.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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