Hermannsweg 1/2
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Hochtaunuskreis
Schmitten
  • Hermannsweg 1
  • Hermannsweg 2
Flur: 15
Flurstück: 135, 136

Traufständiges, zweigeschossiges Doppelwohnhaus mit leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Das Fachwerk bei Haus Nr. 1 mit Ausnahme des Türsturzriegels der ursprünglichen Haustür verkleidet. Hier die bauzeitliche Inschrift „OMNIA CUM DEO ET NIHIL SINEO. IOHANNES ROSE ANNO 1670. 30 MAY“. Hierbei handelt es sich wohl um den 1675 erwähnten Jean Rosoy, einen weiteren, auf Einladung des Reifenberger Landesherrn zugewanderten Lothringer. Haus Nr. 2 ist scheinbar zu einem Drittel ursprünglicher Bauteil des Hauses Nr. 1, das später nach rechts erweitert, geteilt und mit zwei neuen Hauseingängen versehen wurde. Das Fachwerk hier mittlerweile als kraftvolle Konstruktion sichtbar. Eine zugehörige Scheune inzwischen abgerissen. Das Gebäude ist wichtiges Zeugnis des Wiederaufbaus nach dem Dreißigjährigen Krieg.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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