Oberdorfstraße 2
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Hochtaunuskreis
Schmitten
Arnoldshain
  • Oberdorfstraße 2
Flur: 14
Flurstück: 162/2

Giebelständig dicht an der Straße stehendes Wohnhaus des 18. Jahrhunderts. Auf Bruchsteinsockel aus kräftigen Hölzern erstellter, zweizoniger und zweigeschossiger Rähmbau mit allseitig leichtem Geschossüberstand, traufseitiger Erschließung und Krüppelwalmdach. Die doppelten Riegelzüge im Erdgeschoss durch wandhohe Streben, im Obergeschoss an Bund- und Eckpfosten mit ausgreifenden Mannfiguren ausgesteift. Die Fassade inzwischen mit Holzschindeln verkleidet. Die Fensteröffnungen durchweg vergrößert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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