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Von der Dorfstraße abgerückt liegende (in spätere Bebauung eingebundene), jeweils traufseitig erschlossene Gebäude eines kleinen Fachwerkanwesens wohl aus der Zeit um 1700. Die giebelseitig aneinander gefügten und mit unterschiedlich geneigten Satteldächern versehenen Wohn- und Wirtschaftsteile weisen aufgrund der leichten Hanglage differenziert gebildete Ausgleichsockel auf, haben konstruktiv als gemeinsames Moment jedoch den deutlich durchgehenden Geschossüberstand. Die Fassaden (hofseitig verschindelt, teilweise freiliegendes Fachwerk) zweckdienlich durchfenstert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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