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Markant den sich zu seinen Füßen knickenden Lauf der alten Dorfstraße beherrschender Bau. Vermutlich ehemaliges Brauhaus. Zweigeschossiges, dreizoniges, durchgehend verputztes Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach und traufseitigem, über den Hof erschlossenem Eingang. Die Disposition der (alten kleinformatigen, wie auch neu vergrößerten) Fenster lässt auf ein relativ ungestörtes Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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