Erlenweg 10a, ev. Kirche
Erlenweg 10a, Innenraum
Erlenweg 10a, Innenraum, Blick zum Altar
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Hochtaunuskreis
Schmitten
Dorfweil
  • Erlenweg 10a
Ev. Kirche
Flur: 2
Flurstück: 54

Die das Dorf krönende Kirche war 1901 in Planung genommen worden (Baurat Bleich, Königliche Kreisbauinspektion); am 9. Juli 1905 erfolgte die Grundsteinlegung und am 26. August 1906 die Einweihung. Die Finanzierung erfolgte durch Spenden und einen Zuschuss der Bezirkssynode, vor allem aber durch die an Waldbesitz reiche Zivilgemeinde, womit der Kirchengemeinde die Möglichkeit gegeben war, das reparaturbedürftige Pfarrhaus in Rod am Berg, Sitz der Mutterkirche, durch einen repräsentativen Neubau zu ersetzen.

Hoch aufragender, kompakter und ungegliederter Baukörper mit seitlich versetztem, sattelbedachtem Eingangsanbau und mit abgewalmtem Dach versehenem Rechteckchor. Dem steilen und mit Gaupen besetztem Satteldach aufgesetzt ein viereitiger Dachreiter mit von Knauf und Hahn geziertem, geknicktem Spitzhelm. Die Traufseiten dreiachsig gegliedert und, wie der Chor mit seiner kleeblattförmig gestalteten Öffnung, gotisierend durchfenstert: im unteren Bereich gekoppelte Öffnungen, darüber in spitz zulaufende Bögen eingeschriebene Triforen. Gewände und Maßwerk in Buntsandstein, farblich korrespondierend mit den rot gefassten Schallöffnungen der Glockenstube. Das Schiff dreiachsig gegliedert. 1956 umfassende Renovierung und Verputz der Feldbrandbacksteinmauern. Nach Übergang an die Kirchengemeinde am 15. Juli 1966 erneute Renovierung, u. a. Neueindeckung von Dach und Turm, Installation einer neuen Turmuhr.

Zur Ausstattung gehören des Weiteren:

Orgel, 1908 erbaut für Dorfweil von den Gebrüdern Bernhard, Gambach. 1970/71 Überarbeitung (u. a. Einbau der elektrischen Tastatur) durch die Firma Hardt, Möttau; Glocken. Am 20. September 1925 zwei Glocken eingesetzt, die größere 1942 zum Einschmelzen abgegeben, 1950 ersetzt. 1968 Ankauf einer dritten Glocke durch die Kirchengemeinde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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