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Um 1800 über Ausgleichsockel (giebelseitig erschlossener Hochkeller) in Traufenstellung errichtetes Doppelwohnhaus von einem Geschoss und mit Gaupen besetztem, zu Wohnzwecken aus-gebautem Satteldach. Unter dem Putz bzw. Verkleidung dürfte ein einfachstes Fachwerkgefüge vorhanden sein. Für Niederreifenberg charakteristisches Häuschen von im Eisen verarbeitenden Gewerbe tätigen Arbeitern. Bis vor wenigen Jahren in nächster Nachbarschaft erhalten waren drei weitere, dieser Epoche angehörende Exemplare (Hauptstraße 6, 9, 15).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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