Zum Johannisstein 2, ehem. Kirche
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Hochtaunuskreis
Schmitten
Niederreifenberg
  • Zum Johannisstein 2
Ehem. kath. Kirche Sankt Johannes der Täufer
Flur: 2
Flurstück: 123/6

Um 1889 legte die Gemeinde Niederreifenberg den Grundstein zu einer Taufkapelle und erweiterten diese 1908, ebenfalls in Eigenleistung, zur stattlich über dem Ort thronenden Kirche (Architekt Fachinger, Limburg). Mit Doppelquerhaus und niedrigem Vierungsturm aufwändig angelegter Baukörper, dessen Fassaden durch Lisenengliederung, Bogenfriese, romaneske Rundbogenöffnungen, einer gestaffelten Fenstergruppe über dem rundbogigen Haupteingang (in Holzkonstruktion diesem vorgestellt eine kleine Vorhalle mit Satteldach und ornamental angelegtem Giebelfeld) und durch Verwendung von Bruch- und Haustein (lokal gewonnenes Material und importierter Buntsandstein) form-und kontrastreich gestaltet sind. Qualitätvolles Beispiel des Rundbogenstils ländlicher Prägung. 1948 erfolgten Umbauten im Inneren, u. a. Einzug einer neuen Decke.

Niederreifenberg pfarrte Zeit seines Bestehens nach Oberreifenberg (Sankt Othmar-Kapelle, ab 1854/55 Sankt Georgskirche). Mit dem Bau des Gotteshauses auf dem Johannisstein vollzog sich dann die schrittweise Ablösung von der Mutterkirche. Seit 1953 ist die Johannes dem Täufer geweihte Kirche Pfarrkirche der selbstständigen Pfarrei Niederreifenberg. Nach der Errichtung der neuen Sankt Johanniskirche (Einweihung 1980, Zassenrainweg 6, Architekt Engelhardt Hofmann) erfolgte 1987 die Säkularisierung; Umnutzung als Atelier und Wohnung (Abtrennung des Chors, Einzug von Ober- und Dachgeschoss).

Als Bestandteil der Kirche zu sehen ist das am Haidgesweg stehende Glockenhaus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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