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In Buntsandstein gearbeitetes Wegekreuz, bestehend aus zeitunterschiedlichen (?) Teilen wie Sockel, Kreuz über totenkopfbesetztem Fuß und Corpus Christi. Frontal am Sockel in der gerahmten Füllung die das Datum 1727 in verschlüsselter Form enthaltende Inschift: „aLLer gLaVbIgen seeLen rVhen aVs gottes erbarMVng eWIg in frIeDen“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |