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Über annähernd quadratischem Grundriss stehendes Eckgebäude von zwei Geschossen mit Satteldach. Giebelseitig an das (gleichgestalte) Nachbarhaus anstoßend. An der Traufseite unruhiges Fachwerkgefüge mit wandhohen, teils natürlich gebogenen Streben; an der Giebelseite jedoch angestrebte Klappsymmetrie. In den Gefachen Reste von Kratzputz mit verschlungener Bandornamentik. Das unweit der Kirche stehende Wohnhaus zählt zu den ersten Gebäuden, die anlässlich des dörflichen Wiederaufbaus ab 1696 errichtet wurden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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