Kirchgasse 7, 10 ff.
Kirchgasse 4-12
Bornhohl 2 ff.
Kirchgasse 5-11, 10
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Hochtaunuskreis
Steinbach
  • Gesamtanlage Alt Steinbach
Gesamtanlage

Die Gesamtanlage Alt Steinbach umfasst einen Rest der historischen Dorfanlage im Bereich der evangelischen Kirche und nördlich des Dorfplatzes (seit 1974 Pijnacker Platz). Auf das mittelalterliche Ortsbild Steinbachs lassen sich jedoch kaum Rückschlüsse ziehen. Es wird angenommen, dass es sich ursprünglich um einen Rundling gehandelt hatte. Zen­trum des Dorfes war wahrscheinlich der von der Dorfstraße tangierte „Dalles“ (volkstümliche Bezeichnung eines Treffpunktes), von dem die engen Straßen und Sackgassen ausstrahlen und der bis zur Kanalisierung des Steinbaches 1934/36 von diesem durchflossen wurde. Materielle Anhaltspunkte zur Bebauung aus der Zeit vor 1618 liegen, mit Ausnahme der ins 13. Jahrhundert zurückreichenden Kirche, für den in der Gesamtanlage erfassten Dorfbereich bislang nicht vor. Dahingegen sind ältere Hausstandorte mit den Kellern von Bornhohl 1 (1551) und 7 (Schultheißenamt, 1549 erstmals erwähnt) gegeben. Ein Wohnhaus wohl des 16. Jahrhunderts hatte außerdem bis in jüngere Zeit auf dem Grundstück Untergasse 9 gestanden.

Der Wiederaufbau zerstörter Häuser nach dem Dreißigjährigen Krieg vollzog sich zunächst nur zögernd. Die Einwohner Steinbachs waren durch die Heimsuchungen durchziehender Soldateska um über 80 % dezimiert worden und erlitten im Pestjahr 1676 und durch die Missernten in den nachfolgenden Jahren weitere große Verluste. Eines der wenigen Zeugnisse der im 17. Jahrhundert vorgenommenen baulichen Wiederbelebung stellte vermutlich das versteckt hinter der Kirche gestandene Wohnhaus Bornhohl 12 (1996 abgebrochen) dar. Die 1704 erfolgte Inbesitznahme der Kronberger Herrschaft durch den Mainzer Kirchenstaat und die damit verbundene Zwangsrekatholisierung brachte für das vom Aussterben bedrohte Dorf dann die entscheidende Wende. Von den zahllosen Kronberger Flüchtlingen, die Schutz und Aufnahme in den benachbarten reformierten Orten suchten, ließen sich allein in Steinbach 120 nieder. Der damaligen Bautätigkeit zuzuweisen sind die an der Kirchgasse erhaltenen, giebelständigen Wohnhäuser ehemaliger Hofreiten (Nr. 4, 8), die hinter einem überdachten Torbau befindlichen Höfe 9 und 11, ein nördlich der Kirche stehendes, verputztes Fachwerkwohnhaus und möglicherweise auch das Gebäude Bornhohl 6/8. Kennzeichnend für die Bauphase der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. wiederum sind die entlang der Dorfstraße entstandenen, traufständigen Wohnhäuser (Bahnstraße 2, Schwanengasse 2, Untergasse 1).

Steinbachs Ortskern wurde 1942 im Bereich Kirchgasse/Borngasse durch Kriegseinwirkung erheblich beschädigt und seit den 1960er Jahren, als die Gemeinde sich anschickte, Wohnvorort Frankfurts zu werden, vor allem im Zentrum maßgeblichen Umgestaltungsmaßnahmen unterworfen. So erhielt der Dorfplatz mit seinem „Bütt“ genannten und 1628 erstmals erwähnten Laufbrunnen durch Neubebauung eine mehrheitlich moderne Kulisse (Eschborner Straße 1/Kirchgasse 2 anstelle zweier Fachwerkbauten) und zusätzliche Aufweitung (Nr. 3, 5, zurückversetzter Neubau anstelle eines langgestreckten, eingeschossigen barocken Wohnhauses mit Schopfwalmdach). Erhalten haben sich das Gasthaus „Zum Goldenen Stern“ (Nr. 1) und das 1866 in Backstein erbaute, spätklassizistische Rathaus (Nr. 2, mit Arrestzelle und Spritzenhaus, 1890-1910 auch Schulhaus) In Angriff genommen wurde damals auch der schon länger angestandene Ausbau innerörtlicher Straßen, die zugleich durch Aufschüttung in ihrem Niveau angehoben (siehe Lage des Wohnhauses Untergasse 1 und Höhenunterschied zwischen Dorfplatz und Eschborner Straße) und notfalls erweitert wurden (so die Kirchgasse mit zurückversetzten Neubauten Nr. 3 und Hinterbau des Rathauses sowie unter Entfernung des ehemals vor der Kirche 1923 aufgestellten Ehrenmals für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges).


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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