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Traufständig zum Dorfplatz ausgerichtetes Wohnhaus von zwei Geschossen mit Krüppelwalmdach, seitlicher Toreinfahrt und hofseitiger Erschließung. Konstruktives, aus doppelten Riegelzügen und wandhohen Streben bestehendes Fachwerk. Einziger Schmuck ist der unter dem Traufgesims angebrachte Zahnschnittfries. Die ohne axialen Bezug angelegte Durchfensterung durchgehend erneuert. Das Gebäude wurde um 1700 über dem alten Bruchsteinkeller an Stelle der um 1551 erstmals erwähnten Schilderwirtschaft. Das Gasthaus „Zum Goldenen Stern“ war ehemals unter dem Namen „Billisches Haus“ bekannt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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