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Als Bestandteil einer Hofreite im Gegenüber zur Kirche auf gemauertem Hochkeller zweigeschossig und giebelständig errichtetes Wohnhaus mit Satteldach. Verputzter Fachwerkbau von drei Zonen mit Geschossüberstand, traufseitig mittig über Stufen erschlossenem Eingang und mehrheitlich doppelter, in ungestörter Disposition befindlicher Durchfensterung. Gut erhaltenes Beispiel für die im 18. Jahrhundert an der Kirchgasse vorgenommene Bebauungsweise.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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