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In der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts in Ecklage zur innerörtlichen Durchgangsstraße erbautes Wohnhaus von zwei Geschossen mit Satteldach. Durchgehend verputzter bzw. holzverschindelter Fachwerkbau mit Geschossüberstand und geschlossen gehaltener Giebelseite. Die Traufseite hingegen, an der sich zentral ursprünglich der Eingang befunden hatte, der Dreizonigkeit entsprechend symmetrisch durchfenstert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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