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Aus zwei unterschiedlich hoch bedachten, zweigeschossig über Kellern stehenden Teilen bestehendes, verputztes Fachwerkgebäude aus dem Jahr 1765. Der ehemals straßenseitige Eingang in den rückwärtigen Hofbereich verlegt. Das Wohnhaus ist Teil des 1831 (siehe Baustein an Nebengebäude seitlich der Toreinfahrt) erneuerten und gleichzeitig erweiterten Höck’schen Hofes. Die Tieflage des Hauses entspricht dem alten Niveau der vorbeiführenden Dorfstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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