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Auf das 17./18. Jahrhundert zurückgehendes Wohnhaus einer Kleinhofreite, die das Eckgrundstück zur Hohlstraße am Rand des ehemaligen Haufendorfes einnimmt. Über knapp in Erscheinung tretendem Sockel zweigeschossig stehendes Gebäude mit traufseitiger Erschließung, schwachem Geschossvorsprung und Satteldach. Aufgrund unveränderter Fensteröffnungen kann auf vollständig erhaltenes Fachwerk unter dem Putz bzw. Verschieferung geschlossen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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