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Wohnhaus einer ehemals in Form eines Streckhofes bestandenen Hofreite. Auf hohem Kellergeschoss über das Straßenniveau gehobenes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Kompakter, zweizoniger Bau mit breit angelegter, dreiachsig durchfensterter und Geschossüberstand aufweisender Fassade und Schopfwalmdach. Aufgrund der auch an der Erschließungsseite in originaler Disposition befindlichen Fenster kann unter der Verkleidung mit einem ungestörten Fachwerk gerechnet werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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