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In Ecklage „Zur Schlink“ wohl um 1700 erbautes Fachwerkwohnhaus einer kleinen Hofreite. Unter Verputz liegender zweizoniger und zweigeschossiger Bau mit trauf- und giebelständig auftretendem Geschossüberstand und Satteldach. An der zur Straße gewandten Traufseite links der Eingang und originale, einfache wie auch doppelte Durchfensterung im Obergeschoss. Die Giebelseite mit verschiefertem Feld ursprünglich streng zweiachsig durchfenstert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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