Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Von dem einst nördlich der Kirche errichteten Herrenhof erhalten haben sich ein Wohnhaus, sogenanntes Gesindehaus, und ein in dessen Hintergrund liegender, großer Gewölbekeller. Der Hof war nach dem Dreißigjährigen Krieg im Besitz von Fürst Walrad von Nassau-Usingen und ging 1694 an dessen Töchter. In dieser Zeit wohl erbaut das stattliche Wohnhaus mit integrierter Tordurchfahrt und Satteldach. Über dem markanten Sockel und dem verputzten Erdgschoss ausgewogen gegliedertes und reich verziertes Sichtfachwerk. Dreizonig angelegte Konstruktion mit Aussteifungen mittels 3/4-hohen Streben, Kopfknaggen und zwischen Brust- und Sturzriegel eingesetzten, genasten Hölzern (diese Kombination am linken Eckpfosten durch zwei schräg gesetzte Riegel ersetzt). Die Brüstungsgefache der doppelten Fenster zu beiden Seiten geschmückt mit Negativrauten, mittig durch eine Verflechtung von Raute mit großen und kleinen Andreaskreuzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |