Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Herrschaftliches Wohnhaus des im Süden des Dorfes einst gelegenen adligen Gutes, das 1550 als Hattsteiner Hof genannt wird. Kam nach mehrfachem Handwechsel an Graf Philipp IV. von Nassau-Saarbrücken und gehörte zuletzt zum „Gräflich-Wiedt’schen freien Rittergut“. 1768 Ankauf durch die Gemeinde Eschbach. Mit der Traufe zum Hofraum ausgerichtetes und über diesen erschlossenes, barockes Wohnhaus. Über einem wohl weitaus älteren, aus Bruchstein gemauerten Gewölbekeller zweigeschossig in Fachwerk errichtetes Gebäude mit allseitigem Geschossüberstand und Krüppelwalmdach. Die aus kräftigen Hölzern bestehende Konstruktion seit der Renovierung in den 1990er Jahren unter Verputz gelegt. Die dreizonige Einteilung anhand der Lage der Fenster, die zum Hof hin als Doppelöffnungen die Räume großzügig beleuchten, traufseitig gut ablesbar. In der Hausmitte ein weiter Flur mit breit angelegter Holztreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |