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In barocker Tradition errichtete Hofanlage. Von dominierender Wirkung das zweigeschossige, verputzte bzw. partiell verkleidete Wohnhaus mit dreiachsig durchfensterter Giebelseite und zweiseitig abgewalmtem Dach. Im Hintergrund des Hofraumes eine quer gestellte Fachwerkscheune mit hoher Toreinfahrt und Satteldach. Von dieser im erhabenen Winkel abgehend ein mehrteiliges, über massivem Unterbau in konstruktivem Fachwerk erstelltes Stallgebäude, dessen Außenwände in leichter Krümmung dem ehemaligen Bachverlauf folgen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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