Kapellenberg, Allee
Kapellenberg, Kreuzkapelle, Innen
Kapellenberg, Kreuzkapelle
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Hochtaunuskreis
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Kreuzkapelle und Hainbuchenallee
Flur: 7, 8
Flurstück: 1, 7, 11, 8/1, 9/2, 9/4

An der Stelle, „wo sonsten ein altes Hl. Creutz gestanden hat“, erhebt sich seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert (Datierung 1699 auf einer unter dem Dachreiter befindlichen Kupferplatte) die wohl im Auftrag des Mainzer Domscholasters Casimir Ferdinand Adolph Waldbott von Bassenheim gebaute Heilig-Kreuz-Kapelle. Dem Bau liegt, wie auch seiner ursprünglich architektonisch und gartenkünstlerisch aufwendig geplanten Umgebung, der Entwurf von Nicolaus Person zugrunde, publiziert zwischen 1706 und 1710 in „Novum Architecturae speculum“ und dort bezeichnet mit „Sacellum S. Crucis in medio Amphitheatri devotionis perspicuum Cransbergis“. Die Ausführung in gestalterisch reduzierter Form wird Benedikt Burtscher zugeordnet.

Die Kapelle steht frei auf einem zu ihrer Errichtung eigens geschaffenen, runden und einseitig von einer Steinmauer gefasstem Plateau, das seinerseits die Mitte eines geradlinig und gelegentlich in Form eines Hohlweges durch den Wald führenden Weges bezeichnet. Dieser steigt im Abschnitt zwischen Burg Kransberg und Kapelle dem abwechslungsreich modulierten Gelände, das zudem vom Lohrbach zäsiert wird, folgend an. Gesäumt wird er von der ehemals in Rokokomanier geschnittenen Hainbuchenalle (Nachpflanzungen 1984, 1996; 1989 auf die Liste der Naturdenkmäler im Hochtaunuskreis aufgenommen). Der Ausgangspunkt der Allee und der Verlauf in Burgnähe wurden durch die Baumaßnahmen der 1930er Jahre im Burgbereich (Anlage der neuen Zufahrt im Westen und Umgestaltung des unteren Schlosshofes / südlichen Wirtschaftshofes) verwischt bzw. unterbrochen worden. Der von der Kapelle weiterführende und einst an der Waldgrenze zu Pfaffenwiesbach endende Abschnitt ist als Fahrweg angelegt. Die Schneise liegt insgesamt in etwa auf der Grenze zwischen Herrenwald und der zur Mörler Mark gehörenden Kuhart.

Die Kapelle ein über trapezförmigem Grundriss (Front 4,34 m, Seiten 4,68 m, Rückseite 2,95 m) auf umlaufendem Sockel erstellter, verputzter Backsteinbau mit ziegeleingedecktem Satteldach und holzverschindeltem Dachreiter, der eine ornamentierte Kugel mit Kreuz trägt. Die Fassaden durch unterschiedlich stark über dem Sockel bzw. Podesten vortretenden Pilastern und dem verkröpften Gesims gegliedert und farblich differenziert (Grau, Putzfarbe, Rot) gestaltet. An der zur Allee gerichteten Front eine den Blick ins Innere freigebende und ins Giebeldreieck eindringende Segmentbogenöffnung (die Angeln des bauzeitlichen Zweiflügeltors in der Laibung noch vorhanden). Im Giebelfeld eine von Blüten- und Fruchtgehängen flankierte Rundbogennische. Die seitlichen Fassaden identisch gestaltet und durchbrochen mit großen, unverglasten und von vierteiligen Holzläden geschlossenen Segmentbogenfenstern. An der Rückseite ein ins Giebelfeld eingelassenes Rund und mittig in der Sockelzone eine schmale, wohl eine Unterkellerung (noch ungeklärter Funktion) belüftende Öffnung.

Das tonnengewölbte und mit unglasierten Ziegeln ausgelegte Innere verjüngt sich auf der Grundlage des Trapezes zu der mit Rundbogennische gegliederten Altarwand hin, die bündig von der Mensa, auf der eine großfigurige Kreuzigungsgruppe platziert ist, eingenommen wird. Die Figuren von Maria und Johannes dem Täufer aus rotem, der Corpus Christi hingegen aus grünem Sandstein gearbeitet und (jeweils mehrfach) farbig gefasst. Der dreiteilig gemauerte Altar unter einer farblich auf die Raumfassung (freskale Tünche und Rot der Gesimse) abgestimmten Holzverkleidung liegend. Bei restauratorischer Untersuchung an dessen vortretendem Mittelteil vorgefunden wurde eine frontale Aussparung für Reliquie und auf den steinernen Deckplatten eingemeißelte Malteserkreuze. Dem Altar funktional zugeordnet sind die Nischen (einmal gemauert und einmal in Holz ausgekleidet und gerahmt) der Seitenwände. Die hölzerne Deckenkonstruktion, der als Putzträger ein Schieferrohrgeflecht aufgelegt ist, hellblau gefasst.

Zur Ausstattung gehört des Weiteren:

Zwei an der Altarwand angebrachte, hölzerne Tafeln mit den Namen der aus der Doppelgemeinde Kransberg-Friedrichthal stammenden Opfer des Ersten Weltkrieges.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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