Langgasse 3, altes Rathaus
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Hochtaunuskreis
Usingen
Merzhausen
  • Langgasse 3
Altes Rathaus
Flur: 7
Flurstück: 53/1

Um 1530 (dendrochronologische Untersuchung der Eichenhölzer 1968: 1529 ± 6 Jahre) entstand im Vorort des Stockheimer Niedergerichts, in dem auch das Märkerding der Stockheimer Mark abgehalten wurde, ein Verwaltungsbau mit Versammlungssälen auf beiden Geschossen und einem Verlies (siehe traufseitig vermauerter Zugang). Mit Ihm setzten die Herren von Reifenberg ein kostspieliges und baukünstlerisch imposantes Zeichen ihrer Aspiration um die alleinige Vormacht im Gericht. Noch 1669, als Nassau-Usingen diesen Kampf endgültig für sich entschieden hatte und die Stockheimer Gerichte insgesamt als Amt Stockheim verwaltungstechnisch in die Grafschaft einbinden konnte, wird von einem Reifenberger Wappen am Bau im „haupt Dorffen“ berichtet. 1669-1961 Rathaus der Gemeinde Merzhausen; während des Kirchenneubaus 1766/67 vorübergehend kirchlicher Versammlungsort. 1963 Übergang in den Besitz der evangelischen Kirchengemeinde Merzhausen, seit 1964 Nutzung als Gemeindehaus.

Über Ausgleichsockel traufständig und zweigeschossig errichteter Rähmbau mit allseitigem Geschossüberstand und Satteldach. Die natürlich gebogenen, Eck- und Bundpfosten aussteifenden Hölzer zu wandbeherrschenden Figuren bzw. stockwerkübergreifenden Figurationen angeordnet. Am traufseitigen Erdgeschoss werden dazu sich auf dem oberen Riegelzug überschneidende 3/4-hohe Fuß- und über diese verblattete 2/3-hohe Kopfstreben verwendet. Am Obergeschoss eingesetzt sind ebenfalls leicht nach innen gebogene, hier jedoch wandhoch greifende und auf dem einzigen und horizontal in Wandmitte verlaufenden Riegel sich kreuzende Verstrebungen. Die an den Giebelseiten bis unter den Kehlbalken geführte und ursprünglich aus drei Elementen bestehende Figuration durch neuere Um- und Anbauten im Erdgeschossbereich gestört. Die Dachdreiecke mit Andreaskreuzen verziert. Die Decke der Erdgeschosshalle getragen von zwei mit Kopfbändern ausgesteifen, achtseitigen Holzpfeilern; im Saal des Obergeschosses eine Einzelstütze.

Anlässlich der Nutzungsänderung 1964 wurde an der ehemaligen Eingangsseite im Norden ein Erweiterungsbau (Architekt Guckes, Usingen) erstellt und am Altbau Veränderungen vorgenommen (u. a. Vergrößerung der Fenster und Hebung ihrer Anzahl, neuer Eingang im Süden). Gleichzeitig wurde das Umfeld zwischen Kirche und Rathaus unter Entfernung der Kirchenvortreppe samt Trennmauern und dem Fällen zweier Linden, der Lutherlinde von 1883 und der Kaiserlinde von 1913, neu gestaltet. 1991 erneute Renovierung und Verschieferung von Teilen des Fachwerks.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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