Schmittener Straße 9/11
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Hochtaunuskreis
Usingen
Merzhausen
  • Schmittener Straße 9
  • Schmittener Straße 11
Flur: 8
Flurstück: 71, 72/1

In südlicher Dorfrandlage und an der ehemaligen Obergasse wohl im 18. Jahrhundert errichtete Baugruppe, bestehend aus zwei unter einem gemeinsamen Satteldach liegenden, über bruchsteinernen Kellersockeln zweigeschossig stehenden und hofseitig erschlossenen Wohnhäusern. Haus Nr. 9, dem sich ein geknickt dem Straßenverlauf folgender Anbau in Fachwerk unterschiedlicher Güte anschließt, liegt unter Verbretterung und Verputz und weist an der straßenseitigen Fassade neben kleinteilig alter auch neuere Durchfensterung auf. Der Fachwerkbau Nr. 11 hingegen ist freigelegt und zeigt harmonisch auf die Zweizonigkeit zugeschnittenes Gefüge, das zwischen den Eckpfosten und den Achsen der Einer- und Zweierfenster mit natürlich gebogenen, wandhohen Streben ausgesteift ist. Der Bau besitzt im Verhältnis zu seiner Größe vielfältigen Bauschmuck wie geschuppte Füllhölzer, beidseitig des oberen Eckpfostens Knaggen mit „Augen“ und im Brüstungsbereich des Doppelfensters im Obergeschoss ein Füllbrett, das ein geschnitztes Sonnenrad im Schuppenkranz aufweist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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