Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Gesamtanlage Michelbach umfasst den Dorfraum des im Spätmittelalter wüst gefallenen und im frühen 18. Jahrhundert wieder in Besiedlung genommen Ortes Michelbach. Die Dorfstelle wird von einer in Süd-Nord-Richtung abfallenden Hauptstraße geteilt und in ihrer Längenerstreckung von zwei einmündenden Wegen, dem Hundstädter Weg im Süden und dem nach Maibach führenden Fußweg im Norden, begrenzt. Der Wiederaufbau des Dorfes war in zwei Schritten erfolgt. Zuerst siedelten sich auf Geheiß des Landesherrn ab 1701 französische Glaubensflüchtlinge an. Sie zogen jedoch (wie auch ihre Glaubensbrüder in Hasselborn) noch vor Ablauf der auf zehn Jahre festgelegten Befreiung von Steuern und Diensten wieder ab. In Reaktion auf den 1712 erneuerten fürstlichen Freiheitsbrief ließen sich schließlich Leute aus Eschbach nieder.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |