Hubertusstraße 13-26
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Hochtaunuskreis
Usingen
Michelbach
  • Gesamtanlage Michelbach
Gesamtanlage

Die Gesamtanlage Michelbach umfasst den Dorfraum des im Spätmittelalter wüst gefallenen und im frühen 18. Jahrhundert wieder in Besiedlung genommen Ortes Michelbach. Die Dorfstelle wird von einer in Süd-Nord-Richtung abfallenden Hauptstraße geteilt und in ihrer Längenerstreckung von zwei einmündenden Wegen, dem Hundstädter Weg im Süden und dem nach Maibach führenden Fußweg im Norden, begrenzt. Der Wiederaufbau des Dorfes war in zwei Schritten erfolgt. Zuerst siedelten sich auf Geheiß des Landesherrn ab 1701 französische Glaubensflüchtlinge an. Sie zogen jedoch (wie auch ihre Glaubensbrüder in Hasselborn) noch vor Ablauf der auf zehn Jahre festgelegten Befreiung von Steuern und Diensten wieder ab. In Reaktion auf den 1712 erneuerten fürstlichen Freiheitsbrief ließen sich schließlich Leute aus Eschbach nieder.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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