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Im frühen 18. Jahrhundert als Wohnhaus einer am nordöstlichen Ende des Dorfkerns angesiedelten Hofreite errichteter und in Anbetracht der vor Ort herrschenden Bauverhältnisse, stattlicher Fachwerkbau. Giebelständiges, zweizoniges und zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach. Sorgfältig auf Spiegelbildlichkeit hin angelegtes Gefüge, das an Bund- und Eckpfosten mittels ganzer und halber Mannfiguren bzw. weit ausgreifender und wandhoher Streben mit Dorn ausgesteift ist. Einziger Schmuck sind zwei in den zentralen Brüstungsgefachen des giebelseitigen Obergeschosses angebrachte Feuerböcke.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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