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Nach Verfall des alten „Backes“ am Backhausweg wurde am Rand der „Weede“ um 1800 das bestehende Backhaus errichtet. Über gemauertem Fundament in konstruktivem, von wandhohen Streben ausgesteiftem Fachwerk stehender und mit einem Satteldach versehener Bau. An der östlichen Traufseite der an die Ecke gerückte und über Stufen erschlossene Eingang und zwei unregelmäßig disponierte Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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