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Über Kellersockel giebelständig und zweigeschossig sich erhebendes, über den Hofraum erschlossenes Wohnhaus mit Satteldach. Zweizoniger Fachwerkbau mit traufseitig jeweils leichtem Geschossüberstand. Die Giebelseite ab der Abtropfkante bis unter den First verkleidet, die Außenwände ansonsten durchgehend verputzt. Die zumeist authentische Lage der Fenster lässt auf ein durchweg gut erhaltenes Fachwerkgefüge des ausgehenden 17. Jahrhunderts schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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