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An der Grenze des Siedlungskerns, über dem steil zur Neuen Straße abfallenden, südlichen Ende der Kirchstraße auf markantem Sockel in Traufenstellung errichtetes Wohnhaus von zwei Geschossen mit Satteldach. Zweizoniger, unter Verkleidung und Verputz liegender Fachwerkbau mit umlaufend vorkragendem Obergeschoss. Die Fenster mehrheitlich in originaler Disposition befindlich. Das Gebäude stammt möglicherweise aus dem späten 16. Jahrhundert (1584?).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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